(CRO)
Aufgabe des CROs
Ein Chief Restructuring Officer (kurz: CRO) – oder auch Interimsmanager – ist ein Manager auf Zeit, der sich auf die Restrukturierung von Unternehmen spezialisiert hat. Er wird in der Regel ein weiteres Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands und ist mit besonderen Befugnissen für den Erfolg des Turnarounds verantwortlich. Der CRO steuert den Turnaround mit einem Team aus internen Mitarbeitern und externen Beratern und hält der bestehenden Geschäftsführung den Rücken für das Tagesgeschäft frei. Ein moderner CRO ist dabei mehr als ein reiner "Kostenwegmacher". Der moderne CRO entwickelt das angeschlagene Unternehmen auch strategisch weiter.
Einsatzgebiete des CROs
Chief Restructuring Officers agieren hauptsächlich in fortgeschrittenen Krisensituationen, d. h. in Unternehmen, die einer Erfolgs- und/oder Liquiditätskrise ausgesetzt sind. Ohne die Umsetzung von tiefgreifenden und häufig strukturverändernden Maßnahmen werden solche Unternehmen in der Regel ihren Fortbestand nicht sichern können.
Ein Turnaround ist eigentlich ein klassischer Change-Prozess – nur unter verschärften Bedingungen. Auf das Management kommen dabei ganz neue Herausforderungen zu. Die konsequente Umsetzung der definierten sanierenden Maßnahmen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor jeder Restrukturierung. Die Maßnahmen müssen häufig in sehr kurzen Zeiträumen erfolgen und es müssen auch viele interne und externe Widerstände überwunden werden. Das Management muss hierzu einerseits ausreichend Kapazitäten und andererseits umfangreiche Erfahrungen haben. Je komplexer die Restrukturierung angelegt werden muss, desto größer die Belastung des bestehenden Managements. Das bestehende Management braucht zusätzlich das Vertrauen der Mitarbeiter, der Finanzierer und auch aller anderen Stakeholder. Sollte das Vertrauen in das bestehende Management nicht mehr bestehen, ist der Sanierungserfolg gefährdet.
Der Einsatz eines CROs sollte forciert werden, wenn das Management entweder keine Kapazitäten oder keine ausreichende Erfahrung im Krisenmanagement hat. Auch bei einer Vertrauenskrise ist der Einsatz eines CROs häufig eine zwingende Voraussetzung, um den Sanierungserfolg nicht zu gefährden.
Anforderungen an einen CRO
Die Anforderungen an einen CRO sind zum einen abhängig von der Situation und Größe des Unternehmens. Zum anderen sollten aber folgende Fähigkeiten besonders ausgeprägt sein:
Kompetenzen und Befugnisse des CROs in einem Mandat
Der CRO wird i. d. R. kurzfristig als weiteres Mitglied der Geschäftsführung (oder als Ersatz für einen bestehenden Geschäftsführer/Vorstand) in einem Unternehmen in einer schwierigen Gesamtsituation installiert. Der CRO wird hierbei aufgrund einer dringenden Empfehlung des Sanierungsberaters und dann häufig als Auflage der Finanzierer etabliert. Der CRO wird deshalb ggf. in der Anfangsphase als "ungebetener Gast" von anderen Managern bzw. dem Gesellschafter/Unternehmer gesehen.
Der CRO hat gerade in der Start- und Stabilisierungsphase einer Sanierung ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet und ggf. zu wenig Verbündete (s. o.: "ungebetener Gast"). Neben der operativen Steuerung der Gesellschaft sind die definierten sanierenden Maßnahmen (Projekte) umzusetzen und die Gespräche mit den Finanzierern zu moderieren. Ferner hat der CRO die strategische Ausrichtung aus dem Leitbild des sanierten Unternehmens zu berücksichtigen. Der CRO agiert in den ersten Monaten somit unter erhöhtem Zeit- und Leistungsdruck.
Der CRO sollte stets als Organ der Gesellschaft installiert und mit entsprechenden Vollmachten und Vetorechten ausgestattet werden. Die Organisation und der Geschäftsverteilungsplan sollten so organsiert werden, dass der Fokus des CRO auf die Sanierung des Unternehmens gelegt werden kann. Hierzu ist für den CRO eine geringe Führungsspanne sicher zu stellen.
Dauer und Kosten
Der CRO sollte für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten mit abnehmender Tendenz im Unternehmen etabliert werden. In Ausnahmen kann die Einsatzdauer auch kürzer bzw. länger sein. Der CRO bekommt einen Tagessatz bzw. eine Monatsvergütung, die je nach Unternehmensgröße variieren kann.
Allgemeines
Ziel des Auswahlprozesses ist, einen für den spezifischen Restrukturierungsfall geeigneten und passenden CRO zu finden. Dafür ist es nötig, jeweils die Besonderheiten des vorliegenden Falls zu berücksichtigen, und die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Kandidaten vor dem Hintergrund der Anforderungen dieses Falles zu beurteilen. Denn
Teilnehmer am Auswahlprozess
Am Auswahlprozess sollten verschiedene Personengruppen beteiligt sein, um eine bestmögliche Auswahl sicher zu stellen:
Der Restrukturierungsberater
Der Restrukturierungsberater steuert den Auswahlprozess und hat folgende Aufgaben:
Vorgehensmodell im Auswahlprozess
Ein strukturierter Auswahlprozess erfolgt in sechs Schritten. Folgende Abbildung verdeutlicht das Vorgehen:
Die genauen Inhalte der einzelnen Schritte lässt sich wie folgt beschreiben:
1. Anforderungen definieren
Im Rahmen der Konzepterstellung bzw. Begutachtung spezifiziert der Restrukturierungsberater die Anforderungen an den CRO für den vorliegenden Fall. Diese Festlegung sollte auf der Basis einer eingehenden Analyse des bestehenden Managements erfolgen, da der CRO die dort zu wenig ausgeprägten Fähigkeiten kompensieren soll. Ggf. berücksichtigt der Berater hierbei auch die Einschätzung der Eigentümerseite bzw. der zuständigen Gremien/Organe.
Zur Festlegung des Anforderungsprofils empfiehlt der Arbeitskreis die folgende Liste. Für jedes Anforderungskriterium wird eingeschätzt, ob es für den vorliegenden Fall notwendig, besonders notwendig oder aber lediglich "wünschenswert", also ggf. durch andere Kriterien kompensier bar, ist. Dieser Einstufung auf einer dreistufigen Skala liegt die Erkenntnis zugrunde, dass auch Top-Führungskräfte individuelle Profile aufweisen mit besonderen Stärken auf der einen Seite und schwächer ausgeprägten Kompetenzen auf der anderen. Ziel des Auswahlprozesses ist es, einen CRO mit dem zu den spezifischen Anforderungen passenden Profil zu finden.
Die Finanzierer bzw. Kreditpartner haben zwar keinen Einfluss auf die Entscheidung der Gesellschafter – trotzdem sollte der CRO von Banken akzeptiert werden und das nötige Vertrauen bekommen. Die Kreditpartner sollten also über den Auswahlprozess entsprechend informiert werden.
2. Research nach Kandidaten
Die Suche nach Kandidaten sollte aus Gründen der Neutralität und Erfahrung dem Sanierungs-/Restrukturierungsberater obliegen. Er soll hierfür mehrere Quellen nutzen, wie einschlägig spezialisierte Beratungshäuser, Personalberater ("Headhunter"), Plattformen, sein persönliches Netzwerk etc. Eine möglichst breite Suche erhöht die Wahrscheinlichkeit, passende Kandidaten zu finden. Ziel ist, dass drei Kandidaten in einem Executive Assessment geprüft werden können. Entsprechend sollte eine größere Anzahl potenziell geeigneter Kandidaten identifiziert werden.
Die identifizierten Kandidaten werden durch den Restrukturierungsberater bzw. den genutzten Vermittler angesprochen und bei Interesse und Verfügbarkeit um ihre aussagefähigen schriftlichen Unterlagen gebeten(vollständiger Lebenslauf mit je kurzer Beschreibung bisheriger Tätigkeiten, Anschreiben, ggf. Referenzen). Je ausführlicher die Unterlagen sind, desto treffsicherer gelingt die anschließende Vorauswahl.
3. Vorauswahl
Die Vorauswahl möglicher Kandidaten für den Auftrag sollte der Sanierungs-/Restrukturierungsberater vornehmen und mit dem Entscheidungsgremium besprechen, dem möglichst auch ein Eigentümervertreter angehören sollte. Er kann hierfür ggf. bereits Unterstützung eines Beraters für Managementdiagnostik in Anspruch nehmen.
Die Vorauswahl erfolgt in der Regel durch Analyse der schriftlichen Unterlagen des Kandidaten, durch Einholen von Referenzen und durch Auswahl-Gespräche.
Im Rahmen der Vorauswahl sollen die folgenden Anforderungskriterien überprüft werden:
Der CRO wird mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet und umfangreich in der Organisation etabliert. Hierzu sind je nach Aufgabenprofil und konkreter Fallkonstellation eine Vielzahl von notwendigen Vereinbarungen zu treffen. Folgende Sachverhalte sollten geregelt werden:
Vertrag mit der Gesellschaft
Der CRO hat einen Vertrag mit der Gesellschaft, der seine Vergütung und seine Kompetenzen regelt. Bei der GmbH kann dieses durch einen klassischen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB geregelt werden. Bei einer Aktiengesellschaft wird der Vertrag durch den Aufsichtsrat unterzeichnet. Ferner sind auch klassische Geschäftsbesorgungsverträge im Sinne von § 675 BGB möglich, wenn der CRO durch eine Beratungsgesellschaft oder einen Provider zur Verfügung gestellt wird.
Eine Checkliste für die Inhalte stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Geschäftsordnung
Neben dem Dienstvertrag oder dem Geschäftsbesorgungsvertrag sollte noch eine entsprechende Geschäftsordnung verabschiedet werden. Diese Geschäftsordnung sollte dem CRO ausreichende Kompetenzen einräumen, um den Sanierungserfolg ausreichend beeinflussen zu können.
Haftung und Versicherungen
Die CROs werden i.d.R. in insolvenznahen Situationen eingesetzt. Hieraus ergibt sich ein erhöhtes Haftungsrisiko. Dieses Haftungsrisiko wird durch den Abschluss einer sog. D&O-Versicherung („directors and officers liability“) eingedämmt. Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss einer „Geschäftsleitetrversicherung“.
Der Auswahlprozess sollte durch einen geeigneten Berater für Managementdiagnostik begleitet werden. Der Berater hat im Auswahlprozess die Aufgabe, für eine professionelle und möglichst objektive Einschätzung der Kandidaten zu sorgen. Er stellt dafür die richtigen diagnostischen Verfahren bereit, die den wissenschaftlichen Anforderungen an die berufliche Eignungsdiagnostik genügen müssen, wie sie z.B. in der DIN-Norm DIN 33430 beschrieben sind. Er ist gegenüber allen involvierten Stakeholdergruppen neutral und darf keine eigenen Interessen verfolgen. Er soll daher keine Kandidaten vermitteln und in keiner Weise vom bisherigen Management des Unternehmens beeinflusst sein. Bei der Auswahl eines Beraters für Managementdiagnostik ist auf die folgenden Kriterien zu achten:
Um die Umsetzung der notwendigen sanierenden Maßnahmen zu forcieren, werden in ausgewählten Sanierungsprojekten sogenannte CROs (Chief Restructuring Officers) eingesetzt. Der Sanierungserfolg hängt somit auch entscheidend von der Qualität der CROs ab. Die Empfehlung für den Einsatz eines CROs wird meistens von einer Beratungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt der Unternehmensrestrukturierung ausgesprochen. Um die Qualität von CROs zu verbessern, haben einige Beratungsgesellschaften eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des auf dieser Internetseite dargestellten Auswahlprozesses abgegeben. Folgende Beratungsgesellschaften unterstützen diesen Auswahlprozess und das generelle Vorgehen zur Verbesserung der Qualität von CROs:
Business Partner
Die K & H Business Partner GmbH ist eine im Jahre 2003 gegründete, inhabergeführte Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Sanierung, Reorganisation und M&A von mittelständischen Unternehmen. Im Vordergrund der Arbeit stehen insbesondere eine pragmatische Herangehensweise und ein messbarer Unternehmenserfolg, um ein Höchstmaß an Zufriedenheit zu erzeugen. Langjährige Berufs- und Beratungserfahrung kombiniert mit hoher methodischer und sozialer Kompetenz ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.business-partner.de oder unter der Telefon-Nr.: +49 (0)40 300359-0
Struktur Management Partner
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.struktur-management-partner.com oder unter der Telefon-Nr.: +49 (0)221 91 27 30 0
GÖRG Rechtsanwälte
GÖRG ist eine der führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien Deutschlands.
Mit 270 Anwälten an den sechs Standorten Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München berät GÖRG als unabhängige Sozietät in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts. GÖRG ist bundesweit führend bei Insolvenz und Sanierung, mit Top-Positionen in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts,
u. a. im Gesellschafts-, Immobilien- und Vergaberecht und zählt insgesamt zu den TOP 20 Sozietäten. Zu unseren Mandanten zählen namhafte in- und ausländische Unternehmen aus allen Bereichen von Industrie, Banken, Immobilien, Handel, Medien und Dienstleistung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.goerg.de oder unter der Telefon-Nr.: +49 (0)40 5 00 36 00
Dr. Wieselhuber & Partner GmbH
Dr. Wieselhuber & Partner ist das erfahrene, kompetente und professionelle Beratungsunternehmen für Familienunternehmen, für Sparten und Tochtergesellschaften von Konzernen unterschiedlicher Branchen. Wir sind spezialisiert auf die unternehmerischen Gestaltungsfelder Strategie, Innovation & New Business, Führung & Organisation, Marketing & Vertrieb, Operations, Finanzierung, Transaction Advisory Services, Business Performance Management sowie die nachhaltige Beseitigung von Unternehmenskrisen durch Restrukturierung, Sanierung & Insolvenz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wieselhuber.de oder unter der Telefon-Nr.: +49 (0)40 808048580
CT Managementpartners GmbH
Wir sind ein erfahrenes Team von > 40 Ingenieuren, Betriebswirten und Juristen mit hoher Fachexpertise und Umsetzungskompetenz. Im Fokus unserer Tätigkeit stehen die Restrukturierung von Unternehmen, die Steigerung von Effizienz/Produktivität sowie die Refinanzierung/Rekapitalisierung. Aufgrund unserer stark operativen Ausrichtung übernehmen wir jederzeit interimistische Funktionen im Management (CRO, CSO, CFO, COO) oder „hands-on“ in der Linie.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ct-managementpartners.de oder unter der Telefon-Nr.: +49 (0)89 208039449
nexpert AG
nexpert ist eine inhabergeführte Beratungsgesellschaft der neuen Generation. Obwohl nexpert schon seit mehr als 20 Jahren als Spezialist für Turnarounds und Wachstum im Markt bekannt sind, wird ein anderes Verständnis in der Beratung gelebt. nexpert ist eine Beratungsmanufaktur mit hoher Umsetzungsexpertise. nexpert schreibt keine Konzepte für die Schublade – nexpert baut individuelle Lösungen und hilft genau diese mit umzusetzen. Das Team besteht aus einer munteren Melange aus Strategen, Unternehmern, Controller, Markt- und Vertriebsspezialisten und Finanzierungsprofis.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nexpert.de oder unter der Telefon-Nr.: +49 (0)40 219 85 95 0
In unserem Downloadcenter können Sie relevante Dokumente als Download erhalten. Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung:
Die Richtlinie wurde in 2016 durch einen Arbeitskreis in Hamburg erarbeitet. An diesem Arbeitskreis haben teilgenommen: